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Riester ohne Zulagen
Vielfach wird im Zusammenhang mit Riester der Vorteil der Zulagen betont. Wer eine Riester-Rente jedoch nur abschließt, um die Zulagen mitzunehmen, ist unzureichend informiert oder suboptimal beraten worden. Die Altersvorsorge-Zulagen, die Personen mit Rentenversicherungspflicht und Beamte sowie jeweils deren Ehegatten bei Abschluss eines eigenen Riester-Vertrages erhalten, optimieren die Rendite der jeweiligen langfristigen Geldanlage, sei es eine Rentenversicherung, ein Bausparvertrag oder ein Fondssparplan, lediglich. Wer nicht sicher sein kann, die regelmäßigen Beiträge, die zur Gewährung der staatlichen Zulagen notwendig sind, dauerhaft aufbringen zu können, sollte lediglich im Hinblick auf die Zulagen keinen Riester-Vertrag abschließen. Wem das jeweilige Altersvorsorgeprodukt im Grunde nicht zusagt, für den gilt Entsprechendes.
Andererseits gilt es natürlich, die Zulagen, die einem für seine Riester-Rente zustehen, auch zu sichern. Dies geschieht dadurch, dass man diese bei seinem Anbieter beantragt, also bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, Bausparkasse oder Kapitalanlagegesellschaft. Ein Minimum an Aufwand für alle Beteiligten wird dadurch erreicht, dass der Riester-Sparer zu Beginn der Vertragslaufzeit gegenüber seinem Anbieter einen sogenannten Dauerzulagenantrag stellt. Dies stellt sicher, dass diese Formalität nicht vergessen wird und führt nicht dazu, dass bares Geld für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge verschwendet wird.
Wer keine Zulagen für seinen Riester-Vertrag erhält, weil er nicht zum begünstigten Personenkreis zählt oder weil er den Zulagenanspruch bereits mit einem anderen Riester-Vertrag ausgeschöpft hat, für den kann ein zweiter Vertrag, vorzugsweise in einer anderen Variante, durchaus Sinn machen, sofern das jeweilige Produkt den Bedürfnissen und dem Rendite-Risiko-Profil des Sparers entspricht. Eine andere Möglichkeit stellt in diesem Fall der Abschluss einer Rürup-Rente dar. Diese ermöglicht jedermann eine staatliche Förderung beim dem Aufbau einer privaten zusätzlichen Altersvorsorge.
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