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Vorlagen Kaufvertrag
Die Anforderungen, welche an einen rechtsgültigen Vertrag geknüpft sind, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ein Rechtsgeschäft, d.h. ein Vertrag kommt grundsätzlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen von rechts- und geschäftsfähigen Personen zustande. Eine Willenserklärung kann mündlich, schriftlich oder durch deklaratorisches Handeln, das bedeutet, eine Ware wird geliefert und den verlangten Preis wird zum vereinbarten Zeitpunkt an die richtige Person gezahlt, erfolgen. Der Gesetzgeber lässt dem mündigen Bürger viel Freiraum in der Vertragsgestaltung, nur für wenige Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise ein Immobilien-, oder Grundstückskauf, ist die Schriftform mit notarieller Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Ein normaler Kaufvertrag bedarf also nicht der Schriftform, um Gültigkeit zu erlangen, außer sie ist in den Geschäftsbedingungen einer der Vertragsparteien so vorgeschrieben. Die detaillierten Regelungen hierüber findet man in den Gesetzestexten, Richtlinien und Durchführungsverordnungen, vorrangig im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Gerade bei höheren Beträgen, oder der Veräußerung von größeren Wirtschaftsgütern, ist es jedoch oft ratsam, die wichtigsten Vertragsbestandteile, wie beispielsweise die Höhe und Fälligkeit des Kaufpreises, die unterschiedlichen Vertragspartner, den Ort der Warenübergabe oder andere individuelle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Bei der Internetrecherche mit den Suchbegriffen Vorlagen Kaufvertrag kann man auf einige sinnvolle Vertragsmuster stoßen, die das Risiko von Rechtsunsicherheiten bei Streitigkeiten schon im Vorfeld reduzieren können. Es kann hier also durchaus hilfreich sein, auf die Erfahrungswerte von Profis zurückzugreifen.
Da ein Vertrag bei ungültigen oder rechtswidrigen Vertragsbestandteilen seine Gültigkeit komplett verliert, sollte man darauf achten, dass die sog. "salvatorische Klausel" in schriftlichen Vereinbarungen nicht fehlt. Diese sagt aus, dass die anderen Vertragsbedingungen auch dann ihre Gültigkeit behalten, wenn - versehentlich oder vorsätzlich - ein nichtiger Vertragspunkt formuliert wurde.
In der Gesamtheit allerdings sollte ein Vertrag, ganz gleich auf welche Weise er geschlossen wird, auf "Treu und Glauben" beruhen, nach dem Motto: "Was du nicht willst was man dir tu, das füg auch keinem anderen zu".
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