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Gründungszuschuss statt Ich-AG
Der Nachfolger der ehemaligen sogenannten Ich-AG zur Förderung einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ist der Gründungszuschuss. Gefördert durch die Agentur für Arbeit kann werden, wer sich in die hauptberufliche Selbstständigkeit begeben will. Anders als bei der Ich-AG gilt es jedoch, die Tragfähigkeit des geplanten Gründungsvorhabens zu belegen bzw. nachzuweisen. Bei der Ich-AG fehlte seinerzeit diese Voraussetzung, was teilweise bemängelt wurde, da zahlreiche Unternehmensgründungen gefördert wurden, die sich als nicht geeignet erwiesen haben, sich zu einer dauerhaften, nachhaltigen und hinreichenden Einkommensquelle für den oder die Geschäftsinhaber zu entwickeln. Andererseits kann die Ich-AG aus Sicht der Agentur für Arbeit als Erfolgsmodell interpretiert werden, da der Anteil der ehemaligen Klienten, die sich nach der Bewilligung der Fördermittel für die Ich-AG zu einem späteren Zeitpunkt erneut arbeitsuchend gemeldet haben, überraschend gering ist. Dies kann jedoch auch auf dem Umstand beruhen, dass die Agentur für Arbeit nach einer gescheiterten Existenzgründung in vielen Fällen nicht mehr die geeignete bzw. zuständige Anlaufstelle unter den Sozialbehörden gewesen ist.
Für den Gründungszuschuss ist geregelt, dass es für den positiven Bescheid über die Bewilligung der Fördergelder einer gutachterlichen Stellungnahme durch eine fachkundige Stelle, beispielsweise eine Unternehmensberatung , bedarf. Die Anforderungen an das Gründungskonzept sind zwar insgesamt gesehen nicht so umfangreich wie bei einem Business Plan, sollten im Hinblick auf die nicht geringe Zahl von gescheiterten Existenzgründungen, in aller Regel aufgrund von Problemen bei der Finanzierung, jedoch nicht unterschätzt werden.
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